
Politik
Der
Landkreis ist wie eine Gemeinde eine so genannte
Gebietskörperschaft, mit dem Recht, die überörtlichen Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Gemeindegebiet hinausgeht, selbst zu regeln.
Die
Organe des Landkreises sind der
Kreistag, seine
Ausschüsse und der
Landrat. Der Landkreis wird durch den Kreistag verwaltet, dessen Vorsitzender der Landrat ist.
Der
Kreistag ist die politische Vertretung der Kreisbürger.
Sitzungstermine Kreistag und Ausschüsse.
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers: