Trinkwasserverordnung 2011 seit 01. November 2011 in Kraft
Die Trinkwasserverordnung 2011 ist seit dem 01. November 2011 in Kraft.
Vor allem für Wohnanlagen, in denen sogenannte Großanlagen zur Trinkwasser-Erwärmung betrieben werden, sind von diesen Neuregelungen betroffen. Das bedeutet, dass künftig auch vermietete Wohnobjekte, in denen Großanlagen zur Trinkwasser-Erwärmung (Boiler mit mehr als 400 Liter Inhalt oder Leitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt) anzeige- und untersuchungspflichtig sind.
Dazu erarbeitet das Bundesministerium für Gesundheit zurzeit eine Änderung dieser Trinkwasserverordnung. Das Ergebnis wird in Kürze erwartet und dann auch öffentlich bekannt gegeben.
Auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind entsprechende Meldeformulare abrufbar www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/index.htm